Häufig liest man folgende Behauptung zur Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht:
Voraussetzung, dass diese rechtlichen Auseinandersetzungen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5000 Euro liegt. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen.
https://www.juraforum.de/gerichte/amtsgericht-adelsheim/
Oder:
Die Höhe des Streitwerts bestimmt zudem, vor welchem Gericht das Verfahren stattfindet. Liegt der Streitwert unter 5000 Euro bzw. handelt es sich um ein Verfahren im Wohnraummietrecht, ist das jeweilige Amtsgericht zuständig. Bei einem Streitwert über 5000 Euro sind die Landgerichte zuständig.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/prozesskostenrechner
Wer beispielsweise in einer mündlichen Prüfung so abgrenzt, provoziert natürlich die folgende Frage: Bei einem Streitwert von exakt 5.000 Euro – ist da das Amtsgericht oder ist da das Landgericht sachlich zuständig?
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