In der FAZ vom 31.03.2018, S. 2 wird über die „Causa Selmayr“ berichtet und in diesem Kontext folgendes ausgeführt:
Nach Überzeugung des Juristischen Diensts des Parlaments, der sich auf die einschlägige EU-Rechtsprechung stützt, sind Versetzungen ohne Ausschreibung nur in einer „ernsthaften und dringlichen Lage“ zulässig. Solange es bei einem vermuteten rechtlichen Verstoß keine Kläger gibt, dürften sich Selmayr und seine Fürsprecher zumindest rechtlich auf der sicheren Seite wähnen. Klagen könnten nur Beamte, die sich unmittelbar benachteiligt fühlen. Vor diesem Hintergrund könnte Oettingers Bemerkung zu verstehen sein, als Jurist verstehe er eine Unterscheidung zwischen Buchstaben und Geist von Regelungen nicht.
Ist es wirklich so, dass ein Jurist – „als Jurist“ – die Unterscheidung zwischen Buchstaben und Geist von Regelungen nicht verstehen kann?