In der JuS 2009, 881 (884) schreiben Wolfgang Fleck und Stefan Arnold:
4. Ausdrückliche Bezugnahme auf den Sachverhalt
Mit stereotyper Regelmäßigkeit stellen viele Klausurbearbeiter klar, dass sie die Informationen, die sie unter Normen subsumieren, aus dem Sachverhalt beziehen. Einige lassen den Korrektor zum Beispiel wissen:
„Laut Sachverhalt schließen K und V am 3. 11. einen Kaufvertrag über das Auto”.
Oder sie beginnen – schlimmer noch – die Subsumtion mit dem Partizip „vorliegend”:
„Vorliegend schließen K und V einen Mietvertrag”.
Sie müssen sich die Frage gefallen lassen, warum sie dies tun. Gibt es noch andere Informationsquellen außerhalb des Sachverhalts? Selbstverständlich nicht. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf den Sachverhalt ist also sinnlos, stilistisch unschön und kostet zudem nur Zeit.
Auch andere Autoren lieben die Wendung „laut Sachverhalt“ nicht:
Vermeiden Sie… überflüssige Wendungen, z.B. „Nun ist zu prüfen, ob…“, „laut Sachverhalt“ etc.!
(Holm Putzke, S. 1)
Der Sachverhalt ist dem Korrektor bekannt! Vermeiden Sie daher Zitate wie „laut Sachverhalt“ oder ähnliches!
(Christian Wienecke, Folie 21)
Ist dies das letzte Wort?
Weiterlesen