Weiter geht es mit dem Bild von Jura-Online, über das ich kürzlich gestolpert bin.
(Zu der Frage, wie Tatkomplexe bezeichnet werden sollen, siehe diesen Blog-Eintrag.)
Heute geht es um die Formulierungen „strafbar“ und „schuldig“. Dazu lesen wir bei Jura-Online (wiederum natürlich nur nach Drehen des Bildes ;-)).
Also:
K und F könnten sich der Brandstiftung in Mittäterschaft gem. §§ 306 I Nr. 1, 25 II StGB strafbar gemacht haben.
Sollte dieser Obersatz so in einer Klausur verwendet werden?