Wer dem von Professoren gerne gegebenen Rat folgte, studienbegleitend die juristischen Themen in einer guten Tageszeitung zu verfolgen, musste am 7.6. bei der Lektüre des Beitrags „Willkommen im geschlossenen System“ von Thomas Thiel im Feuilleton der FAZ (S. 9) ins Grübeln geraten.
War dort doch zu lesen:
Der nationale Gesetzgeber stärkt mit dem VG-Wort-Urteil die Rechte der Autoren, der europäische Ministerrat beschneidet ihnen hinterher mit der Publikationspflicht die grundrechtlich garantierte Verfügungsgewalt über ihr geistiges Eigentum.
Gut, wird man sagen, diesen offensichtlichen Lapsus kann man verkraften. Dass der Gesetzgeber Autoren nicht durch Urteile zu Hilfe kommt, weiß man. Schwieriger ist aber dann das Rätsel der Richtlinie aufzuklären, von der in dem Beitrag mehrfach die Rede ist.
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