Na klar doch, wird jeder sagen. Das Bundesverfassungsgericht erachtet zwar den Rundfunkbeitrag insgesamt für verfassungsgemäß, macht aber eine Ausnahme: Die Pflicht, für die Zweitwohnung einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen, hat das Bundesverfassungsgericht für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Für die nötige Neuregelung hat es eine Frist bis zum 30.06.2020 gesetzt. Und so folgern zahlreiche Medien, wie z.B. der Spiegel:
Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern.
Also: „Der Gesetzgeber“ muss nachbessern?