Archiv für Strafprozessrecht

„Enkeltrick & Co“ – Kennt die Strafprozessordnung „keinerlei Kautionszahlungen“?

Im „Wochenspiegel“ meiner Heimatstadt war vor einigen Wochen zu lesen:

Tochter angeblich Unfallverursacherin: ‚Enkeltrick & Co‘: Schwerkranke Regina P. Opfer eines Schockanrufes / Täter erbeuten Schmuck im Wert von 20 000 Euro

Es ist erfreulich, dass in der Presse sehr intensiv über „Enkeltricks“ informiert wird. Am Ende des Beitrags hieß es dann aber:

Gut zu wissen: Die Strafprozessordnung sieht keinerlei Kautionszahlungen vor. Polizei oder Justiz nehmen niemals Geld oder Wertgegenstände entgegen.

Das führt nun zu der Frage, ob diese Aussage tatsächlich zutreffend ist.

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Revisionseinlegung per Fax?

Die Causa Schuhbeck hat in breitem Umfang die Öffentlichkeit beschäftigt. Hier soll nur ein Aspekt erwähnt werden, der in verschiedenen Presseveröffentlichungen angesprochen wurde. Im „Merkur“ können wir beispielsweise lesen:

Star-Koch Alfons Schuhbeck legt nach seiner Verurteilung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung Revision ein. „Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können“, ließen seine Anwälte am Donnerstag über einen Sprecher mitteilen. Vor diesem Hintergrund habe der 73-Jährige seine Anwälte gebeten, am Donnerstag – dem letzten Tag der Frist – Revision gegen das Landgerichtsurteil einzulegen. Ein Sprecher des Landgerichts München I bestätigte, dass „ein Fax mit einer Revisionseinlegung eingegangen“ sei. Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der die Entscheidung des Landgerichts dann beurteilen muss.

https://www.merkur.de/bayern/alfons-schuhbeck-legt-revision-ein-zr-91891985.html

Offensichtlich haben also die Anwälte Schuhbecks die Revision per Fax eingelegt. Ist das – sollte es so stimmen – kunstgerecht?

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Nimmt jetzt die Polizei Blut ab?

In den letzten Tagen wurde in vielen Medien über Bettina Wulff berichtet, zum Beispiel in der Bild-Zeitung wie folgt:

Das führt nun – nimmt man die Bild-Zeitung wörtlich – zu der Frage, ob die Polizei Frau Wulff Blut abgenommen hat.

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Kriminalistische List: Vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt?

Ob mir im Referendariat einmal ein Fall kriminalistischer List über den Weg laufen wird, steht in den Sternen. Mein informeller Unterstützerkreis in Sachen „Rechtsrelevante Fragen in Krimis“ hat mich aber wissen lassen, dass im Tatort „Todesspiel“ am 4.5.2018 so gegen 21.22 Uhr beim WDR der undercover ermittelnde Polizeibeamte Perlmann auf die Frage, ob er so ermitteln dürfe, wie folgt geantwortet habe:

Kriminalistische List ist vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt.

Das wirft die Frage auf: Hat er Recht?

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