Im „Wochenspiegel“ meiner Heimatstadt war vor einigen Wochen zu lesen:
Tochter angeblich Unfallverursacherin: ‚Enkeltrick & Co‘: Schwerkranke Regina P. Opfer eines Schockanrufes / Täter erbeuten Schmuck im Wert von 20 000 Euro
Es ist erfreulich, dass in der Presse sehr intensiv über „Enkeltricks“ informiert wird. Am Ende des Beitrags hieß es dann aber:
Gut zu wissen: Die Strafprozessordnung sieht keinerlei Kautionszahlungen vor. Polizei oder Justiz nehmen niemals Geld oder Wertgegenstände entgegen.
Das führt nun zu der Frage, ob diese Aussage tatsächlich zutreffend ist.
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