Am 17.12.2016 wurde Marco Reus im Bundesliga-Spiel gegen Hoffenheim in der 41. Minute des Platzes verwiesen.
Beim Abgang in die Kabine soll er aus Ärger darüber gegen eine Plexiglas-Scheibe im Kabinengang der Sinsheimer Arena getreten haben. Aber das wäre ein anderes Thema (§ 303 Abs. 1 StGB?), das hier und heute nicht weiter verfolgt werden soll.
Nach nahezu übereinstimmender Meinung wurde Marco Reus zu Unrecht des Platzes verwiesen, was seinen Ärger erklären mag (das wäre aber kein Rechtfertigungsgrund für eine Sachbeschädigung). Der Platzverweis ließ Thomas Tuchel nicht ruhen. Er griff drei Tage später in einer Pressekonferenz das Thema wie folgt auf:
Es fühlt sich schon so ein bisschen an als, – ja – keine Ahnung, als würdest Du beim Ladendiebstahl erwischt vom Kaufhausdetektiv, und in der Kamera stellt sich raus, du hast gar nichts geklaut, da gehst Du trotzdem ne Woche in den Bau, weil – ja – der Detektiv hat gedacht er hat´s gesehen und dann ist das halt so. Und wenn man sich das mal vorstellt, wie absurd das ist, so fühlen wir uns gerade.
(00:27 – 00:45)
Das führt nun zu der Frage, ob es eine einwöchige Freiheitsstrafe geben darf.
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