Archiv für Strafrecht

Auto als Waffe?

Wolfgang Rottwinkel schreibt in der JA 2015, 593 (595):

Ebenso erstreckt sich der Vorsatz des T auf die Verwendung seines Wagens als gefährliches Werkzeug gem. § 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB. Dass ein fahrendes Fahrzeug ein gefährliches Werkzeug im Sinne der Vorschrift sein kann, ist unstrittig (so auch BGH Beschl. v. 30.6.2011 – 4 StR 266/11 Rn. 5).

Könnte man die Lösung etwas anreichern?

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Marie Brand, der Liebesmord und die Kuppelei: Alte Paragraphen leben beim ZDF länger

Am 22.04.2017 lief im ZDF um 20.15 Uhr der Krimi „Marie Brand und der Liebesmord“. In dem etwas turbulenten Geschehen rund um die Partnervermittlung „Amore Grande“ tauchte mehrfach ein rechtshistorisches Fossil auf: Die Kuppelei als Straftatbestand.

Seinen Anfang nahm das bei Minute 8:25 in einem Dialog zwischen Wenke junior (dem Mitbetreiber und Programmierer von „Amore Grande“) und dem Kommissar Simmel:

Wenke junior: Das ist höhere Mathematik.
Kommissar Simmel: Eher höhere Kuppelei, ne.
Wenke junior: Eine Dienstleistung. Ein dynamisch lernendes System. Unser Kunde muss mitmachen, bewerten, gut oder schlecht, und das Profil passt sich an, die Vorschläge werden besser. 
Na gut, dachte man, eine eher beiläufig saloppe Bemerkung, nichts weiter juristisch Ernstes.

§ 24 I 1 Alt. 1 StGB: Das Aufgeben der Tat

In der RÜ 2015, 234f behandelt Wilhelm-Friedrich Schneider in einer Fall-Lösung unter anderem die Problematik des Rücktritts vom Versuch. Dazu schreibt er auf Seite 235:

A müsste die weitere Ausführung der Tat aufgegeben haben. Das setzt die endgültige Abstandnahme von der Ausführung der Tat voraus, zu der der Täter angesetzt hat. Hier hat A die weitere Ausführung aufgegeben.

marienkäferDer Autor legt also die Auffassung zu Grunde, dass mit „Aufgeben der Tat“ iSd § 24 I 1 Alt. 1 StGB eine endgültige Abstandnahme von der konkreten Tat gemeint sei. Dies könnte die Leserinnen und Leser zu der Annahme verleiten, der Punkt sei unumstritten. Doch ist das wirklich so unumstritten?

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Dimitrios Schulze oder: Die Dehnbarkeit des Rechts

Wenn Fred Breinersdorfer (früher Rechtsanwalt)  ein Drehbuch schreibt, kommt das Juristische nicht zu kurz. So auch diesmal zu beobachten bei „Dimitrios Schulze: Eine Krimikomödie in Mannheim und zwar im Jungbusch“ (ARD 2. Februar 2017, 20:15 Uhr). Wie ein roter Faden zog sich die folgende Frage durch die Handlung: Hat Dimitrios Schulze bei seiner zweiten juristischen Staatsprüfung „betrogen“ oder nicht?

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Jura lernen mit Thomas Tuchel: Die kurze Freiheitsstrafe

Am 17.12.2016 wurde Marco Reus im Bundesliga-Spiel gegen Hoffenheim in der 41. Minute des Platzes verwiesen.

Beim Abgang in die Kabine soll er aus Ärger darüber gegen eine Plexiglas-Scheibe im Kabinengang der Sinsheimer Arena getreten haben. Aber das wäre ein anderes Thema (§ 303 Abs. 1 StGB?), das hier und heute nicht weiter verfolgt werden soll.

Nach nahezu übereinstimmender Meinung wurde Marco Reus zu Unrecht des Platzes verwiesen, was seinen Ärger erklären mag (das wäre aber kein Rechtfertigungsgrund für eine Sachbeschädigung). Der Platzverweis ließ Thomas Tuchel nicht ruhen. Er griff drei Tage später in einer Pressekonferenz das Thema wie folgt auf:

Es fühlt sich schon so ein bisschen an als, – ja – keine Ahnung, als würdest Du beim Ladendiebstahl erwischt vom Kaufhausdetektiv, und in der Kamera stellt sich raus, du hast gar nichts geklaut, da gehst Du trotzdem ne Woche in den Bau, weil – ja – der Detektiv hat gedacht er hat´s gesehen und dann ist das halt so. Und wenn man sich das mal vorstellt, wie absurd das ist, so fühlen wir uns gerade.

(00:27 – 00:45)

Das führt nun zu der Frage, ob es eine einwöchige Freiheitsstrafe geben darf.

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