Jetzt habe ich gerade meine Seminararbeit zum Thema „Cashback-Aktionen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht“ abgegeben – und schon kommt der nächste Fall um die Ecke. Also muss mein Blog für eine „Nachlieferung“ herhalten.
Im Einzelhandel sind seit einigen Tagen Mirácoli-Soßen mit der Werbebotschaft „GRATIS testen!“ erhältlich:
Diese Werbebotschaft wird ergänzt um den Zusatz „Einlöseschluss: 30.09.2016.“
Links daneben ist – allerdings in sehr kleiner Schrift – zu lesen: „Produkt kaufen. Bon auf www.miracoli.de hochladen. Geld zurück erhalten. Maximal 3 Produkte pro Haushalt.“
Nun das Problem. In den Teilnahmebedingungen heißt es unter 3.:
Aktionszeitraum, Teilnahmemöglichkeiten
Zur Teilnahme an der Geld- zurück- Garantie müssen Sie vom 20.06.2016 bis zum 30.09.2016 im teilnehmenden Handel Miracoli® Saucen […] kaufen und ein gut lesbares Foto des Kassenbons online unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, Anschrift und Kontodaten und Ihres Geburtsdatums auf www.miracoli.de hochladen. […]
Es sind also Mirácoli-Produkte mit dem Hinweis „GRATIS testen!“ im Handel erhältlich, ohne dass sich auf ihnen irgendein Hinweis auf den erst späteren Beginn der Aktion finden ließe. Nun zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung.
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