Archiv für Wettbewerbsrecht

Alles Käse oder was?

Zuerst einmal alle guten Wünsche zum Neuen Jahr!

Dass das Jahr im Blog mit einem Beitrag zu einer Käse-Thematik beginnt, soll dabei keinesfalls ungünstige Assoziationen hervorrufen, im Gegenteil: Es wird von etwas Leckerem die Rede sein.

Aber nun der Reihe nach. Es ist wieder der Werbeprospekt für Bio-Angebote gekommen und dort findet sich die aus der Abbildung ersichtliche Werbung für veganen Käse:

War da nicht etwas zum juristischen Hintergrund einer solchen Werbung?

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Wettbewerbswidrige Gratis-testen-Aktion?

Heute geht es mit einem Jura-im-Alltag-Fall weiter. Folgendes Angebot steht dabei im Mittelpunkt unserer Betrachtungen:

Um was geht es dabei genau? „Glade by Brise“ ist ein Spray, das für angenehme Frische sorgen soll. Es besteht aus einer sog. Batterie und einem Nachfüller. Zur Veranschaulichung zunächst die „Batterie“:

Und jetzt die Nachfüll-Dose:

Dieses Produkt – und zwar „Batterie“ und Nachfüll-Dose zusammen – darf man aktuell gratis testen. Doch steht diese Aktion mit dem Wettbewerbsrecht im Einklang?

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10% von Rossmann bei Müller einlösen?

Heute geht es wieder einmal um einen „Jura im Alltag“-Fall. Als ich vor ein paar Wochen in Homburg/Saar war, habe ich vor der Müller-Filiale folgenden Aushang gesehen:

10prozent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das hat mich dann an eine Entscheidung des BGH aus dem Sommer 2016 erinnert. Also eigentlich ein guter Anlass, sich näher mit dem Urteil zu befassen. Nach einer kurzen Recherche stellte sich aber heraus, dass zu diesem Zeitpunkt nur die Pressemitteilung Nr. 107/16 vom 23.6.2016 verfügbar war. Der BGH bietet allerdings den Service an, Interessenten per E-Mail zu informieren, sobald der Langtext zur Verfügung steht. Mittlerweile ist dieser (I ZR 137/15) veröffentlicht.

Was meint ihr: Ist das Annehmen und Einlösen fremder Rabatt-Coupons wettbewerbswidrig oder nicht?

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Limetten doch nicht ins Glas?

In Anlehnung an einen immer noch bekannten Schlager könnte man sagen: Das Wettbewerbswidrige ist immer und überall.

Wenn man „Recht im Alltag“ praktizieren will, kann das stets Anlass sein, ein wenig unter das UWG zu subsumieren. Beginnen wir mit der folgenden Netto Marken-Discount-Werbung für Limetten, die mich kürzlich in die hiesige Netto-Filiale gelockt hat:

limetten-werbung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Werbung vom 26.09.2016 – 01.10.2016, S. 22)

Da ist zunächst ganz lustig, dass erst von der „6er Schale“ die Rede ist und direkt darunter die Schale als „zum Verzehr geeignet“ bezeichnet wird. Der aufmerksame und verständige Verbraucher (das Leitbild des UWG) wird dadurch nicht getäuscht werden, da er „Schale“ von „Schale“ zu unterscheiden weiß. Trotzdem macht er sich auf, die nächstgelegene Netto-Filiale aufzusuchen, da der Preis von 1,49 Euro für sechs Limetten mit zum Verzehr geeigneter Schale anziehend erscheint. Weiterlesen

Wettbewerbs-Mirakel rund um Mirácoli: Ätsch, doch nicht gratis!

Jetzt habe ich gerade meine Seminararbeit zum Thema „Cashback-Aktionen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht“ abgegeben – und schon kommt der nächste Fall um die Ecke. Also muss mein Blog für eine „Nachlieferung“ herhalten.

Im Einzelhandel sind seit einigen Tagen Mirácoli-Soßen mit der Werbebotschaft „GRATIS testen!“ erhältlich:

miracoli-glas
 

 

 

Diese Werbebotschaft wird ergänzt um den Zusatz „Einlöseschluss: 30.09.2016.“

miracoli-gratistesten

 

 

 

Links daneben ist – allerdings in sehr kleiner Schrift – zu lesen: „Produkt kaufen. Bon auf www.miracoli.de hochladen. Geld zurück erhalten. Maximal 3 Produkte pro Haushalt.“

miracoli-detail

 

 

 

 

Nun das Problem. In den Teilnahmebedingungen heißt es unter 3.:

Aktionszeitraum, Teilnahmemöglichkeiten

Zur Teilnahme an der Geld- zurück- Garantie müssen Sie vom 20.06.2016 bis zum 30.09.2016 im teilnehmenden Handel Miracoli® Saucen […] kaufen und ein gut lesbares Foto des Kassenbons online unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, Anschrift und Kontodaten und Ihres Geburtsdatums auf www.miracoli.de hochladen. […]

Es sind also Mirácoli-Produkte mit dem Hinweis „GRATIS testen!“ im Handel erhältlich, ohne dass sich auf ihnen irgendein Hinweis auf den erst späteren Beginn der Aktion finden ließe. Nun zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung.

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