Heute möchte ich von einem – im Blogbeitrag der letzten Woche avisierten – Problem berichten, dem ich sowohl in Klausuren im Studium als auch in meiner Anwaltsstation im Referendariat begegnet bin. Man sieht also: Das, was man im Studium lernt, ist häufig doch sehr praxisrelevant (was ja tröstlich ist). Um was geht es?
Bei einer Fristberechnung stellte sich die Frage, welche Auswirkungen es hat, dass zwar am Kanzleisitz am Tag des rechnerischen Fristendes ein allgemeiner Feiertag ist, nicht aber am Sitz des zuständigen Gerichts. Welche Konsequenzen hat dies für den Fristablauf?
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