Benedikt Windau schreibt in der RÜ2 2017, 51 (52):
Ein solches schutzwürdiges Interesse eines Zedenten an einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderung ist beispielsweise anzunehmen, wenn die Forderung an den Zessionar verkauft worden ist. Denn in einem solchen Fall muss der Zedent in der Regel gegenüber dem Zessionar für den Bestand und die Werthaltigkeit der Forderung einstehen. Der Zessionar kann ggf. einen Teil oder sogar den vollständigen Kaufpreis für die Forderung zurückverlangen […].
Der Zedent muss dem Zessionar gegenüber in der Regel für den Bestand und die Werthaltigkeit der Forderung einstehen?