Archiv für Erbrecht

„Ein Sohn erbt, einer geht leer aus“

Ich will nun nicht fortwährend „Bild-Watching“ betreiben (vgl. den Beitrag „Schutzschrift: Was und wozu?“ von vergangener Woche), aber die folgende von der Bild-Zeitung gewählte Überschrift kann nicht unkommentiert bleiben:

„Streit um Heinz Winklers Millionen: Ein Sohn erbt, einer geht leer aus“

https://www.bild.de/unterhaltung/stars-und-leute/heinz-winklers-millionen-ein-sohn-erbt-einer-geht-leer-aus-66f67a927728166d1e1fb4bc?source=puerto-reco-2_bild-V13.5.C_FCM_IS_PB

Das klingt so, als würde einer der Söhne nichts aus dem Nachlass seines Vaters erhalten. Ist das denkbar?

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Welche Form ist einzuhalten?

In Klausuren stößt man immer wieder auf Fragestellungen, die es argumentativ zu bewältigen gilt. Niemand erwartet, dass man zu allen denkbaren Problemen eine Lösung vorbereitet hat. Vielmehr sollte man in der Prüfungssituation versuchen, eine vertretbare Stellungnahme zu entwickeln. Das gelingt besonders gut, wenn man das Argumentieren vorher etwas geübt hat. In diesem Sinne wollen wir heute darüber nachdenken, auf welche Formvorschrift § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB verweist.

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Welcher Pflichtteil? 25 Millionen? Oder darf’s doch etwas weniger sein?

Wieder einmal lädt ein Zeitungsartikel dazu ein, über juristische Fragestellungen näher nachzudenken. Heute soll es um einen Artikel in Focus online gehen, der mit „Denkt über sein Testament nach: Robert Geiss vererbt seinen Töchtern gigantische Summe“ betitelt ist. In dem Beitrag selbst wird dann wie folgt ausgeführt:

Laut „Vermögen Magazin“, zitiert von „Bild.de“, beläuft sich das Gesamtvermögen der Geissens nämlich auf rund 100 Millionen Euro. Damit könnten Shania und Davina jeweils 50 Millionen Euro erben. Doch sollte er seine Töchter in seinem Testament tatsächlich „nur“ mit einer einzigen Immobilie bedenken, so steht ihnen dennoch laut deutschem Erbrecht ein gesetzlicher Pflichtteil zu. Der würde sich demnach auf 25 Millionen Euro pro Person belaufen. Am Hungertuch nagen, werden Shania und Davina also sicherlich nicht.

www.focus.de/kultur/stars/denkt-ueber-sein-testament-nach-robert-geiss-vererbt-seinen-toechtern-gigantische-summe_id_259831388.html

Fassen wir zusammen: Robert Geiss ist mit Carmen Geiss verheiratet. Die Beiden haben zwei gemeinsame Töchter, Shania und Davina. Kann man den Pflichtteilsanspruch von Shania und Davina tatsächlich so berechnen, wie es sich Focus vorstellt?

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„Verzicht auf die Erbschaft“ nach dem Tod des Erblassers?

An dieser Stelle stand seit dem 11.09.2023 ein Beitrag, wegen dessen ich soeben – 20.02.2024 – von der Kanzlei Schertz Bergmann eine Abmahnung erhalten habe (mit Fristsetzung zum 22.02.2024, 18 Uhr). Ich hatte mich in meinem Beitrag auf einen Artikel in einer deutschen Tageszeitung bezogen. Die Berichterstattung in dieser Tageszeitung ist nach Auskunft der Kanzlei Schertz Bergmann in einem Verfügungsverfahren verboten worden. Um des lieben Friedens willen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe ich den im Abmahnschreiben inkriminierten Passus nun hier entfernt.

Jetzt also zum „neuen“ Inhalt meines Beitrags vom 11.09.2023:

Eine deutsche Tageszeitung berichtet über einen Erbstreit. Der in dieser Berichterstattung angesprochene erbrechtlich relevante Punkte kann folgendermaßen beschrieben werden.

Eine Mutter wollte ihren Söhnen im Falle ihres Ablebens die Erbschaftssteuer ersparen. Deshalb verzichtete sie nach dem Tod ihrer Eltern auf ihr Erbe und „überschrieb“ alles auf ihre Kinder. Sie ließ sich nur einen Nießbrauch eintragen.

Es soll jetzt ein Aspekt aus diesem (hypothetischen) Fall in juristischer Hinsicht präzisiert werden. Was ist damit gemeint, dass die Mutter nach dem Tod ihrer Eltern auf ihr Erbe „verzichtete“?

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Testament mit Computer schreiben?

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Themen aus der BILD-Berichterstattung in mündlichen Prüfungen aufgegriffen werden. In diesem Sinne soll es heute um einen BILD-Bericht mit dem Titel „Neues Testament aufgetaucht: Lotto-Fee will ans Erbe von Dieter Wedel“ vom 14.03.2023 gehen. In diesem Bericht heißt es:

Das Schriftstück mit Wedels Briefkopf wurde am 26. April 2022 von ihm unterzeichnet. Reichenbacher reichte es erst am 1. März 2023 beim Amtsgericht Hamburg-Wandsbek ein.

BILD weiß: Die Verfügung von Todes wegen wurde eröffnet. Allerdings notiert das Gericht „folgende Auffälligkeiten“ auf Seite 1 unten. Das mit Computer geschriebene Testament „entspricht nicht den gesetzlichen Formerfordernissen“. Die Echtheit wird noch geprüft.

In einer mündlichen Prüfung könnte gefragt werden: Warum entspricht im vorliegenden Fall das mit Computer geschriebene Testament nicht den gesetzlichen Formerfordernissen?

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