Archiv für Erbrecht

Fällt eine Erbschaft in den Zugewinnausgleich?

In dem Podcast „I do! Do I? – Was Frauen wirklich über’s Heiraten wissen sollten“ erläutert die Rechtsanwältin Alisia Liebeton zentrale rechtliche Konsequenzen einer Eheschließung.

Moderatorin: „Ich finde irgendwie diesen Begriff ‚Zugewinn‘ den muss man irgendwie nochmal so ein bisschen nochmal bisschen greifbarer machen. Man hört das halt viel. Und ich glaube gerade so als Laie, wenn ich so Rechtsparagraphen lese, dann denke ich mir immer so, oh mein Gott, was für ein Dummbold (?), ich check da nichts. Das bedeutet quasi, wenn ich jetzt in die Ehe gehe und man hat halt nichts, dass alles, was in der Ehe erwirtschaftet wurde, auch wenn der eine Partner jetzt Gehaltserhöhungen gehabt hat, weil er im Job besser oder weiter gekommen ist oder der andere vielleicht auch etwas geerbt hat?“

Alisia Liebeton: „Genau.“

Moderatorin: „Also all das fließt halt quasi in die Ehemasse an Geld ein.“

Alisia Liebeton: „Genau.“

Hier lässt sich vieles korrigieren. Aber konzentrieren wir uns auf eine Frage: Kann man wirklich sagen, dass eine während der Ehe angefallene Erbschaft in den Zugewinnausgleich einfließt?

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Überlegungen zum „Zweipersonentestament“

Das OLG Köln schreibt in einem Beschluss vom 05.07.2017 (Az. 2 Wx 86/17) unter Randnummer 25:

Denn ein Zweipersonentestament kennt das deutsche Recht nicht.

Dieses Zitat eignet sich, um ein wenig Erbrecht zu wiederholen. Es soll hier um Fragen gehen, die so oder so ähnlich in einer mündlichen Prüfung gestellt werden könnten.

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Zur Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

Heute beschäftigen wir uns mit der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nach §§ 2303 ff. BGB. 

Lesen wir dazu folgende Passage aus Pagenkopf/Pagenkopf/Rosenthal, Der Aktenvortrag im Assessorexamen, 24 Aktenvorträge aus dem Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, 5. Aufl. 2016, S. 143 f.:

Der Klägerin steht der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch aus § 2303 I BGB zu. Die Klägerin als einziger Abkömmling des Erblassers ist durch dessen Testament von der Erbfolge ausgeschlossen. Sie kann daher von der Beklagten, die zur Alleinerbin eingesetzt ist, den Pflichtteil verlangen.

[…]

Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Pflichtteilsanspruch auch nicht verjährt. Zwar unterliegen nach § 2332 I BGB Pflichtteilsansprüche einer dreijährigen Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beginnt von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilsberechtigte von dem Eintritt des Erbfalls und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt.

§ 2332 I BGB?

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