Archiv für Familienrecht

„Die größten Ehe-Irrtümer“?

Das SAT1 Frühstücksfernsehen hat mit einer Anwältin zum Thema „Die größten Ehe-Irrtümer – so ändert sich die Rechtslage“ gesprochen. Ausgangspunkt war u.a. folgende Zuschauerfrage:

Frage einer Zuschauerin: „Wenn ein Partner in der Ehe einen Kredit aufnimmt, die Ehe geschieden wird und der Kreditnehmer aufhört zu arbeiten, muss dann der Partner, der noch in Arbeit steht, dafür aufkommen?“

Daraufhin hat die Anwältin wie folgt geantwortet:

Ja, auch bei Schulden, da muss man sagen, jeder trägt seine Schulden. Da ändert auch die Heirat jetzt nichts dran grundsätzlich. Ja, ich hafte jetzt nicht automatisch durch die Heirat für die Schulden des anderen. Aber – ganz klar: Wenn ich natürlich etwas unterschreibe, ja, und selber dann in der Haftung bin und der andere fällt dann aus. Dann muss ich auch, das nennt sich dann Gesamtschuldnerhaftung, ja, dann muss auch für den Teil des anderen haften. Und deswegen sage ich immer: Bitte, bitte. Ganz vorsichtig, wenn man etwas unterschreibt, ja, oder auch wenn man, ja, zum Beispiel eben auch einen Kreditvertrag unterschreibt für den anderen noch mit. Dann sind das hinterher die eigenen Schulden, ja.

Die Moderation sagte dann:

Aber wenn der Partner diesen Kredit allein aufgenommen hat, dafür unterschrieben, dann ist es seins.

Daraufhin die Anwältin:

Genau.

Die Moderatorin:

Richtig.

Die Anwältin:

Das ist richtig.

Und abschließend die Moderatorin:

Ich habe schon viel gelernt heute.

Kann es nicht sein, dass ein Ehegatte auch ohne Unterschrift für die Schulden des anderen Ehegatten haftet?

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Angelegenheit von erheblicher Bedeutung

Es ist immer erfreulich, wenn wir in Prüfungssituationen auf vorgegebene Definitionen des Gesetzgebers (Legaldefinitionen) zurückgreifen können. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass auch bei der Arbeit mit Legaldefinitionen Schwierigkeiten auftreten. Eine Problematik besteht beispielsweise dann, wenn sich eine Legaldefinition gewissermaßen der gegenteiligen tatbestandlichen Voraussetzung widmet und wir deswegen eine Umformulierung versuchen müssen. Um ein Beispiel zu nennen: § 1628 BGB bezieht sich auf Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist. Wie könnte nun eine Definition für „erhebliche Bedeutung“ aussehen?

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Ehevertrag zwischen Nicht-Ehegatten?

Heute soll es mal wieder um eine familienrechtliche Fragestellung gehen, die sowohl in Klausuren als auch in der Praxis von Bedeutung sein kann. Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass sich oft ein zweiter Blick auf den genauen Wortlaut einer Norm empfiehlt. Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist § 1408 Abs. 1 BGB:

Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.

Da drängt sich förmlich die Frage auf, ob auch Verlobte einen Ehevertrag schließen können.

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Scheidung -> Was passiert mit dem Nachnamen?

In den vergangenen Wochen hat sich die Boulevardpresse intensiv mit der Frage befasst, ob Oliver Pocher erzwingen kann, dass Amira Pocher wieder ihren Mädchennamen Aly annimmt. Praktisch stellt sich die Frage nicht mehr. Denn Amira hat sich entschieden, wieder ihren Mädchennamen zu tragen. Die Fallkonstellation bietet Anlass, das Thema „Ehenamen“ heute etwas genauer zu betrachten.

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Versöhnungsversuch: Auf welche Fristen bezieht sich § 1567 Abs. 2 BGB?

Aus § 1565 Abs. 2 BGB ergibt sich der Grundsatz, dass eine Scheidung den Ablauf eines Trennungsjahres voraussetzt:

Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Betrachten wir folgendes Beispiel: Ehegatten haben sich am 01.01.2022 getrennt. Vom 01.09.2022 bis zum 01.10.2022 haben sie einen Versöhnungsversuch unternommen, der letztlich aber gescheitert ist. Einem Familienrichter liegt am 05.01.2023 die Frage vor, ob das Trennungsjahr bereits verstrichen ist.

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