Archiv für Familienrecht

Abschaffung des Güterrechtsregisters

Mit Gesetz vom 31. Oktober 2022 hat der Gesetzgeber u.a. folgende Entscheidung getroffen:

In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Buch 4 Abschnitt 1 Titel 6 Untertitel 3 gestrichen.

BGBl. I 2022, 1966

Da kommt einem unvermutet das bekannte Kirchmann-Zitat in den Sinn: „Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur.“ Bislang war in Buch 4, Abschnitt 1, Titel 6, Untertitel 3 das Güterrechtsregister geregelt. Auch wenn die entsprechenden Regelungen in §§ 1558 ff. BGB nun nicht mehr existieren, steht das Güterrechtsregister in Bezug auf bereits vorhandene Eintragungen noch für einen Übergangszeitraum bis Ende 2027 zur Verfügung (Art. 229 § 64 EGBGB). Was ändert sich für die Klausurpraxis?

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Welche Güterstände gibt es?

In letzter Zeit habe ich die Kategorie „Frage und Antwort“ etwas vernachlässigt. Deshalb soll es heute um eine Frage gehen, die in mündlichen Prüfungen in einem familienrechtlichen Zusammenhang auftauchen kann. Wahrscheinlich handelt es sich bei dieser Frage schon fast um einen Klassiker. Sie lautet wie folgt:

Welche Güterstände gibt es?

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Vormundschaft für volljährige Tochter?

Wieder einmal soll ein Bericht in der Bild-Zeitung Anlass sein, einen möglichen Einstieg in eine mündliche Prüfung zu schildern. Es geht um folgendes Zitat:

Nach BILD-Informationen bietet nun eine befreundete, deutsche Psychologin Jasmin Tawil einen Therapie-Platz in ihrer Einrichtung an. Dazu käme ein zweiter Schritt: Jasmins Vater Michael Weber (63, lebt in Berlin und auf Mallorca) würde der Vormund seiner Tochter und seines Enkels werden. Bekäme das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Kleinen. So wäre eine Situation geschaffen, in der die Behörden Söhnchen Ocean wieder herausgeben.

www.bild.de/unterhaltung/leute/leute/jasmin-tawil-soll-zurueck-nach-deutschland-jedoch-ohne-sohn-83275450.bild.html

Ein 63-jähriger Vater möchte demnach u.a. für seine 40-jährige Tochter Vormund werden. Ist das nach gegenwärtiger Rechtslage realistisch?

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Eingetragene Lebenspartnerschaft: Scheidung möglich?

Die eingetragene Lebenspartnerschaft war hier im Blog ja schon das ein oder andere Mal ein Thema. So haben wir bereits geklärt, dass eingetragene Lebenspartnerschaften zwar nicht mehr begründet werden können, aber dennoch weiter existieren. Außerdem haben wir uns mit der gesetzgeberischen Technik beschäftigt, in § 21 LPartG Regelungen zu Ehegatten und Ehen, die nach dem 22. Dezember 2018 in Kraft treten, entsprechend für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften für anwendbar zu erklären, wenn nichts anderes bestimmt ist. Heute geht es um ein mögliches Ende der eingetragenen Lebenspartnerschaft. So titelte die Bild-Zeitung vergangene Woche: „Scheidung bei Harald Glööckler„. Da stellt sich die Frage: Wird eine eingetragene Lebenspartnerschaft wirklich durch Scheidung aufgelöst?

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Eheschließung: Namensänderung für immer?

Vor einiger Zeit war ich Gast bei einer staatlichen Eheschließung. Die juristische Ausbildung im Hinterkopf habend, versuchte ich – vielleicht der Feierlichkeit des Augenblicks nicht genügend Rechnung tragend – die Zeremonie mit den Vorgaben des BGB in Einklang zu bringen. Ein Satz des Standesbeamten – der bisher bei anderen von mir erlebten Eheschließungen in dieser Form keine Erwähnung fand – hat mich so sehr ins Nachdenken gebracht, dass ich heute darüber schreiben möchte. Im Hintergrund steht nämlich eine Vorschrift, die in familienrechtlichen Vorlesungen auftauchen kann. Der Standesbeamte hat den Eheschließenden erläutert, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen können. Für den Fall, dass sie sich dafür entscheiden, müssten sie aber „für immer“ an diesem gemeinsamen Familiennamen festhalten. Eine Änderung komme „nie mehr“ in Betracht. Doch ist das wirklich so?

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