Marie Herberger
Birkenstraße 12
66440 Blieskastel
marie@marie-herberger.de
studiosa examinata diplomata iuris + magistra iuris + doctrix iuris
© Die Bilder im Blog stammen (soweit nicht anders angegeben) von Atelier Blickp – dafür vielen Dank.
Da der vorliegende Blog sich mit juristischen Inhalten beschäftigt, ein paar Worte zu den normativen Grundlagen eines Impressums i.S.v. my lawyers make me say:
Rechtsgrundlage für ein Impressum ist § 5 Abs. 1 DDG. Danach haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
An das Kriterium der Geschäftsmäßigkeit werden keine hohen Anforderungen gestellt. Schon das nachhaltige Angebot von Telekommunikation – mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht – genügt. Einschränkend ist aber erforderlich, dass die Dienste in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Informationsangebote, die keinen wirtschaftlichen Hintergrund haben, sind also nicht erfasst (so BT-Drs. 16/3078, S. 14 zu § 5 TMG a.F.).
Nach § 5 Abs. 1 DDG bin ich also nicht verpflichtet, ein Impressum bereit zu halten.
Mein Blog unterliegt aber trotzdem einer gewissen Informationspflicht. Nach § 18 Abs. 1 Medienstaatsvertrag haben Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Ich muss die Leser meines Blogs also bloß über meinen Namen und meine Anschrift informieren. Die Angabe meiner Mail-Adresse erfolgt freiwillig – sie ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Medienstaatsvertrag nicht geboten, wäre allerdings nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG notwendig, wenn der Anwendungsbereich dieser Norm eröffnet wäre.