
Wer wissenschaftlich arbeitet, wird sich immer wieder eine Frage stellen: Existiert die Fundstelle, die ich nachschlagen möchte digital oder ist ein Gang in die Bibliothek angezeigt? Bei der Frage der digitalen Verfügbarkeit sind die „klassischen“ Datenbanken mit Sicherheit ein guter Anlaufpunkt. Aber findet man dort auch das Reichsgesetzblatt oder das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes? Beide Gesetzblätter können im Rahmen der historischen Auslegung von Bedeutung sein.
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