Wer wissenschaftlich arbeitet, wird sich immer wieder eine Frage stellen: Existiert die Fundstelle, die ich nachschlagen möchte digital oder ist ein Gang in die Bibliothek angezeigt? Bei der Frage der digitalen Verfügbarkeit sind die „klassischen“ Datenbanken mit Sicherheit ein guter Anlaufpunkt. Aber findet man dort auch das Reichsgesetzblatt oder das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes? Beide Gesetzblätter können im Rahmen der historischen Auslegung von Bedeutung sein.
WeiterlesenAusgangskontrolle für anwaltliche Schreiben mit ChatGPT?
Kürzlich berichtete bei LinkedIn ein Anwalt über ein Schreiben, das er vor einiger Zeit von einem Kollegen erhalten habe. Dieses Schreiben lautete wie folgt:
Scheiße Sehr geehrter Herr Kollege,
Unsere Mandantin hat mit Eingabe zum LG Lüneburg vom 31. August 2017 verbindlich erklärt, dass sie den Vergleich laut Protokoll vom 07. August 2017 nicht widerrufen wird. Demgemäß hat sie auch den Vergleich bis 7. September 2017 nicht widerrufen. Der Vergleich ist damit rechtskräftig zustande gekommen.
Entstanden war dieses merkwürdige Anwaltsschreiben offensichtlich aufgrund eines Missgeschicks bei einem Diktat mit Spracherkennung. Es wurde spekuliert, dass das anstößige Eingangswort sich möglicherweise darauf bezogen habe, dass bei Diktatbeginn Kaffee verschüttet worden sei. Andere Szenarien sind gleichfalls denkbar. Wie dem auch sei: Wie ließe sich sowas vermeiden?
WeiterlesenElektronisches Bundesgesetzblatt – wie zitieren?
Manchmal wirken sich wichtige Entwicklungen im Recht direkt im Studienalltag aus. So verhält es sich mit der Einführung des Elektronischen Bundesgesetzblatts. Die Möglichkeit, das Bundesgesetzblatt in elektronischer Form zu führen, ist in Art. 82 Abs. 1 GG vorgesehen:
Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Bundesgesetzblatt kann in elektronischer Form geführt werden. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erlässt, ausgefertigt. Das Nähere zur Verkündung und zur Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen regelt ein Bundesgesetz.
Aber wo ist da nun die Konsequenz für den Studienalltag?
Weiterlesen„Ein Federstrich“ oder „Drei berichtigende Worte“?
Die Annahme ist nicht gewagt, dass wir alle schon im Studium in der einen oder anderen Vorlesung dem berühmten Kirchmann-Zitat begegnet sind, nach dem eine Aktion des Gesetzgebers ganze Bibliotheksbestände zu Makulatur machen kann. Das Problem ist nur: Das Zitat ist in zwei Versionen unterwegs, ein Faktum, das eine Google-Recherche unschwer zu Tage fördert. Die eine Version spricht von einem „Federstrich des Gesetzgebers“, die andere nennt „drei berichtigende Worte“ des Gesetzgebers als Ursache dafür, dass möglicherweise eine nennenswerte Anzahl juristischer Bücher ihre Relevanz verliert. Fragt sich, welche der beiden Versionen die von Kirchmann gewählte Originalformulierung richtig zitiert.
WeiterlesenBayer/Schmidt, Die juristische Dissertation
Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Promotion zu verfassen, ist gut beraten, sich vorab möglichst umfassend zu informieren. Das ist leichter gesagt als getan. Denn selbst wenn man Personen kennt, die bereits promovieren oder promoviert haben, so handelt es sich doch um individuelle Erfahrungen und Eindrücke, die sich nicht ohne weiteres generalisieren lassen. Diese Lücke schließt das Buch „Die juristische Dissertation“ von Dr. Daria Bayer und Dr. Jan-Robert Schmidt.
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