Barrierefreies Jura-Studium: Wo stehen wir?

Jeder, der Jura studiert bzw. studiert hat, weiß, dass mit diesem Studium zahlreiche Herausforderungen verbunden sind. Gleiches gilt für das Rechtsreferendariat. Wie gestaltet sich dieser Ausbildungsweg, wenn man blind ist? Darüber berichtet in einer äußerst hörenswerten Folge des LTO-Podcasts „Irgendwas mit Recht“ der blinde Jurist Hendrik Lonnemann.

Die beruhigende Botschaft vorab:

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Augen auf bei Recherche-Voreinstellungen

Im Jura-Studium ist die vorlesungsfreie Zeit nicht so frei, wie man sich das gerne wünschen würde. In dieser Zeit sind nämlich häufig Hausarbeiten bzw. Seminararbeiten anzufertigen. Hier darf – und soll man – mit Hilfsmitteln arbeiten. Im Vordergrund steht dabei sicherlich mit die Datenbankarbeit. Die Kunst, mit juristischen Datenbanken effektiv zu arbeiten, wird oft unterschätzt. Deshalb empfiehlt es sich, an Schulungen teilzunehmen, die von Datenbank-Anbietern oder Bibliotheken an den Universitäten in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Es empfiehlt sich sogar, es nicht bei einer Teilnahme zu belassen. Denn die Datenbank-Anbieter stellen immer wieder neue Funktionen zur Verfügung, die man kennenlernen sollte. Heute möchte ich auf eine Voreinstellung aufmerksam machen, die mir bei meinen Recherchen hin und wieder in die Quere kommt.

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Wer kennt OLGA?

Das OLG Stuttgart hat einen IBM-Massenverfahrensassistenten zur Fallbearbeitung in Dieselabgasverfahren pilotiert. Anlass war die Flut an Berufungen in Dieselsachen (eine fünfstellige Zahl, Tendenz steigend). Traditionelle Arbeitsweisen erwiesen sich angesichts dieser Masse als unzureichend. Deswegen setzte man sich folgendes Entwicklungsziel:

Die fertige Lösung sollte in der Lage sein, relevante Parameter aus umfangreichen Schriftsätzen zu extrahieren und die Fälle auf Basis dieser Daten passenden Kategorien und entsprechenden Beschlusstypen zuzuordnen. So wird als Grundlage für die in richterlicher Unabhängigkeit zu treffenden Entscheidungen eine solide Datenbasis vorbereitet, die Fehleranfälligkeit minimiert und dadurch die Nutzerakzeptanz erhöht.

https://de.newsroom.ibm.com/2022-12-07-OLG-Stuttgart-pilotiert-IBM-Massenverfahrensassistenten-zur-Fallbearbeitung-in-Dieselabgasverfahren

Mittlerweile gibt es einen Prototyp, der diesem Anforderungsprofil entspricht. Der „Massenverfahrensassistent“ für Dieselverfahren hatte Gestalt angenommen. Aber ist mit Bezug darauf die Rede vom „Stuttgarter Massensverfahrensassistenten“? Nein, alle sprechen diesbezüglich von „OLGA“. Warum?

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„Echter Besitzer“?

Autos und Pferde sollen die Lieblinge der Prüfungsämter sein. Und in der Tat: Autos spielen in Klausuren immer wieder eine Rolle. In diesem Zusammenhang ist es in Klausursituationen häufig geboten, sich mit der Frage des gutgläubigen Erwerbs auseinanderzusetzen. Schauen wir uns eine kurze Konversation an, die mir vor ein paar Tagen „zugespielt“ wurde. Es geht in diesem Beispiel um den potentiellen Erwerb eines Gebrauchtwagens zwischen einem privaten Verkäufer und einem privaten Käufer:

Ist die Frage, ob der Verkäufer „der richtige Besitzer“ ist, tatsächlich sinnvoll?

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Wo ist § 17 UWG geblieben?

Solmecke schreibt im Handbuch Multimedia-Recht im Teil 21.1 Social Media zum Thema „Verrat von Geschäftsgeheimnissen“ mit Stand von „EL 52 April 2020“ wie folgt:

Der Arbeitnehmer ist gem. § 242 BGB zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Bei diesen handelt es sich um Tatsachen die nicht vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sind. Wie weit die Verschwiegenheitspflicht reicht, ist durch eine Interessenabwägung zu ermitteln. Ein Verstoß kann je nach Schwere eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Gegebenenfalls drohen nach § 17 UWG auch strafrechtliche Konsequenzen.

Drohen tatsächlich gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach § 17 UWG?

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