In den letzten Tagen habe ich mal wieder etwas in Erinnerungen an mein eigenes Studium geschwelgt. Ob in Vorlesungen über Klausurfehler berichtet werden soll, wird ja unterschiedlich beurteilt. Manche Studierende freuen sich darüber, weil man so einen potentiellen Fehler kennt, den man dann vermeiden kann. Andere Studierende ärgern sich darüber, weil sich so falsches Wissen festsetzen könnte. „Mein“ Professor im Arbeitsrecht gehört der ersten Fraktion an. In diesem Sinne hatte er uns seinerzeit von einem denkbaren Klausurfehler berichtet, von dem ich heute erzählen möchte, weil die Kreativität dieses nicht vertretbaren Lösungsansatzes kaum zu übertreffen ist.
In der Klausur, die einen Kündigungsfall betraf, ging es u.a. um die Frage, ob der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu hören ist. Dem Sachverhalt konnte in der Klausur entnommen werden, dass in concreto kein Betriebsrat existiert. Der Aufgabensteller ging also eigentlich davon aus, dass man an dieser Stelle nicht „stolpern“ kann. Aber weit gefehlt: Lässt sich schon ahnen, auf welche Idee man hier (fälschlicherweise) kommen könnte?
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