Welches Gericht ist bei einer Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Prozessvergleich zuständig?

Lippross/Bittmann, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl. 2017, Rn. 689 schreiben:

Bei Prozessvergleichen ergibt sich die Zuständigkeit [für die Vollstreckungsgegenklage, M.H.] nicht aus der Sonderregel des § 797 V. Vielmehr ist in einschränkender Auslegung dieser Vorschrift für die Vollstreckungsgegenklage das Gericht zuständig, bei dem der durch Vergleich erledigte Rechtsstreit in erster Instanz anhängig war (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann § 767 Rn. 51; Brox/Walker ZVR Rn. 1331; Schuschke/Walker/Raebel ZPO § 767 Rn. 14, str.).

An dem Zusatz „str.“ kann man – etwas versteckt – erkennen, dass es sich um eine Frage handelt, die umstritten ist. Doch welche Ansichten gibt es zu dem Thema? Wie wird das zuständige Gericht für eine Vollstreckungsgegenklage gegen einen Prozessvergleich bestimmt?

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Der Instanzenzug im Zivilprozess

Die Frage nach dem Instanzenzug im Zivilprozess ist in mündlichen Prüfungen beliebt. Darauf muss man in jedem Rechtsgebiet vorbereitet sein. Schauen wir uns heute den Instanzenzug im Zivilprozess näher an. Dazu findet sich bei Pötters/Werkmeister, Basiswissen Jura für die mündlichen Prüfungen, 7. Aufl. 2019, „§ 4 Die Instanzenzüge“ folgende Abbildung:

(Klick auf die Abbildung führt zu einer Vergrößerung)

Wie lässt sich diese Darstellung des Instanzenzugs ergänzen?

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§ 142 StGB und die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) ist ein Delikt, das immer wieder in Klausuren auftaucht. Außerdem ist es ein beliebtes Thema für die mündliche Prüfung (eigene Erfahrung).

Es kann beispielsweise die Frage aufgeworfen werden, unter welchen Voraussetzungen ein Unfall auf einem Parkplatz unter § 142 StGB subsumiert werden kann.

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Konsumtion oder Tateinheit?

Heute soll es um eine strafrechtliche Fragestellung gehen, die im Bereich der in Klausuren allgegenwärtigen Konkurrenzproblematik angesiedelt ist. Betrachten wir dazu folgendes Zitat aus dem Aufsatz „Die Konkurrenzen in der gutachterlichen Fallbearbeitung“:

Beispiel 17: T bricht in die Wohnung des O ein, um etwas zu stehlen. Er beschädigt dabei die Tür; §§ 303 I und 123 werden von § 244 I Nr. 3 verdrängt.

(Dorn-Haag, Jura 2020, 322, 330)

§ 244 StGB, § 303 StGB und § 123 StGB sind klassische Delikte, die immer wieder in Klausuren auftauchen. Doch sollte man die Konkurrenzen so bilden, wie hier vorgeschlagen?

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Die Auflage eines Buches im Literaturverzeichnis der Hausarbeit: Wie zitieren?

Heute geht es in der Hausarbeiten-Reihe weiter. Wir haben uns ja bereits mit der Frage beschäftigt, ob man in einer Hausarbeit mit Rechtsprechung arbeiten darf. Außerdem haben wir uns angeschaut, was passieren kann, wenn man in einer Hausarbeit mit einem schmaleren Rand arbeitet, als es in dem Bearbeitervermerk vorgegeben wurde. Jetzt soll es um einige Aspekte zum Thema „Literaturverzeichnis“ gehen, die man bei der Aufnahme von Büchern in das Literaturverzeichnis allgemeiner Korrektorenerwartung nach beachten sollte.

Es ist bekannt, dass man in einem Literaturverzeichnis die Auflage der Bücher nennen muss, die man in seiner Arbeit zitiert. Das ist aber gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick klingt. Ich möchte ein paar Stolpersteine nennen, denen man aus dem Weg gehen sollte.

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