
In Klausuren stößt man immer wieder auf Fragestellungen, die es argumentativ zu bewältigen gilt. Niemand erwartet, dass man zu allen denkbaren Problemen eine Lösung vorbereitet hat. Vielmehr sollte man in der Prüfungssituation versuchen, eine vertretbare Stellungnahme zu entwickeln. Das gelingt besonders gut, wenn man das Argumentieren vorher etwas geübt hat. In diesem Sinne wollen wir heute darüber nachdenken, auf welche Formvorschrift § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB verweist.
Weiterlesen